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Seit 1. Januar 2006 müssen alle Weiterbildungen, die von der Bundesagentur für Arbeit mit dem Bildungsgutschein gefördert werden, in einem aufwändigen Verfahren von einem unabhängigen Institut auf Herz und Nieren geprüft und zertifiziert werden. Nur Weiterbildungsanbieter, die das in der sog. "Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV)" beschriebene Prozedere erfolgreich absolviert haben, dürfen ab sofort Kurse anbieten, die durch den Bildungsgutschein gefördert werden. Arbeitsmarkttauglichkeit, Qualität der Referenten, Ausstattung und pädagogisches Konzept stehen im Mittelpunkt der Überprüfung durch eine eigens zugelassene unabhängige Prüfinstanz, der so genannten "fachkundigen Stelle". Damit will die Agentur für Arbeit in Nürnberg die Qualität der Fortbildungen steigern und noch stärker als bisher auf die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt ausrichten. Für derzeit 12 Maßnahmen aus dem Bereich kaufmännische und technische Qualifizierungen haben wir die geforderte Zertifizierung erhalten. Fachkundige Stelle war die QUARCET, die Gesellschaft zur Zertifizierung von Qualtätsmanagementsystemen mbH mit Sitz in Schwäbisch Gmünd. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Prüfverfahrens haben jetzt alle Interessenten die Sicherheit, dass die Qualifizierung von einer fachkundigen Stelle überprüft wurde und die Kosten von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden können, wenn sie sich ab 29.03.2006 für eine Fortbildung in der Bildungseinrichtung IKH-Systemschulungen für Hard- und Software entscheiden. |
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