IKH- Lehrsysteme
Systemschulungen für Hard- und Software

   

Weiterbildung mit ALG II
Hartz IV ermöglicht auch ALG II-Beziehern Weiterbildungschancen

Bezieher von ALG II (Arbeitslosengeld II) haben jetzt Zugang zu den Vermittlungs- und Qualifizierungschancen, die bislang den Arbeitslosengeldempfängern (ALG I) vorbehalten waren. Zuständig für Vermittlung und Beratung für ALG II-Bezieher sind in der Regel die Vermittler der ARGE (Arbeitsgemeinschaft von Arbeitsagenturen und Sozialbehörden) an Ihrem Wohnort. Wenn sich im Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner die Notwendigkeit einer Weiterbildung ergibt, kann diese ebenfalls über einen Bildungsgutschein gefördert werden. Die Weiterbildungen, die wir Ihnen auf diesen Seiten vorstellen, sind von der Bundesagentur für Arbeit zertifiziert, erfüllen also die notwendigen Voraussetzungen. Wenn Sie also an einer unserer Weiterbildungen teilnehmen wollen, sprechen Sie mit Ihrem Ansprechpartner in der ARGE über eine Finanzierung durch den Bildungsgutschein.

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